top of page
Logo_PHYSIO-COACHING_white.png

PHYSIOTHERAPEUTISCHE PRIVATPRAXIS IM OSTALLGÄU

Schloßstr. 1 in 87645 Schwangau

Barfuß  (1 von 1)-2 Kopie.jpg

Physio by Jen steht für einen aktiven Behandlungsansatz mit Fokus auf funktionelle Rehabilitation und Trainings-Therapie.

Gemeinsam Berge versetzen bedeutet für mich, dass Klient:innen und Patient:innen durch meine Hilfestellung einen positiven Rahmen erhalten, um mit mehr Selbstwirksamkeit effizient ihr Therapieziel zu erreichen. 

PHYSIOTHERAPEUTISCHE LEISTUNGEN 

Barfuß 2 (1 von 1)-6.jpg

Funktionelle Fußtherapie & Podometrie
Krankengymnastik
Manuelle Therapie (Maitland)
Neurologische Therapie (Bobath)
Therapie am Kiefergelenk (Cmd)
Lymphdrainage
Aktive Trainingstherapie
Sehnen Rehabilitation

Kinesiologisches Taping
Massagetherapie 

Terminanfragen bitte über WhatsApp

0176 205 09465

PHYSIOTHERAPIE PRAXIS IM ALLGÄU

Praxis Jen__edited.jpg

Als reine Privatpraxis gelten meine Angebote ausschließlich für Privatpatienten und Selbstzahler, ich rechne nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab! 

Anfragen &Terminvereinbarungen​

Vielen Dank für deine Anfrage!

Informationen für Privatpatienten / Preise

Transparente Preise: Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis. Auch ich orientiere mich an an der GebüTh. Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Dabei liegt der niedrigste Multiplikator bei 1,4, der normale bei 1,8 und die obere Grenze bei 2,3-fach. Wir haben den Multiplikator 1,4 als Grundlage. Die GebüTh simuliert dabei, was Patienten etwa von der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennen. Wer die neuen GKV-Preise als Grundlage für seine Privatpreise heranzieht, sorgt automatisch für eine entsprechende Erhöhung.

Die von mir in Rechnung gestellten Preise sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist mein Bestreben, Ihnen meine gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung kann ich jedoch nicht eingreifen. Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im Einzelnen meiner Kenntnis. Das oftmals von privaten KV`s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in meinem Fall absolut unzutreffend.

Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und ortsübliche Vergütung seien die „Beihilfesätze“ .Das ist falsch. Die „Beihilfesätze“ betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann. Die „Beihilfesätze“ werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der „Beihilfesätze“ habe ich keinen Einfluss. Die „Beihilfesätze“ können infolgedessen keinerlei Maßstab für meine Preise sein.

Beihilfeberechtigt? Ferner möchten ich Sie darauf hinweisen, dass selbst das Bundesinnenministerium, als für die Festlegung der Bundesbeihilfesätze zuständige Behörde, noch 2004 in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, dass Beamte bei Heilmitteln eine Eigenbeteiligung insofern zu leisten hätten, als dass sie die Differenz zwischen den nicht kostendeckenden beihilfefähigen Höchstsätzen und den tatsächlichen Kosten zu tragen hätten. „Die Beihilfe ergänzt lediglich die zumutbare Eigenvorsorge“, so steht es sogar auf der Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Und damit ist eigentlich alles gesagt. Auch wenn viele Patienten die Beihilfe als Vollversicherung betrachten, ist dies nicht so. Es ist ausdrücklich politisch gewollt, dass Patienten einen Eigenanteil übernehmen – wie es die GKV-Patienten durch die Zuzahlung auch tun.  Damit will die Politik signalisieren, dass Beihilfepatienten nicht besser gestellt sein sollen als GKV-Patienten.

Leider kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heilmittel vorenthalten wollen und Rechnungen kürzen. In den allermeisten Fällen erfolgt dies zu Unrecht, wie diverse Gerichtsurteile in den letzten Jahren bestätigt haben.

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.

Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).

Diese Gebührenübersicht stellt einen Rahmen für die Ermittlung von Privatpreisen in der Physiotherapie und in anderen Bereichen der Heilmitteltherapie dar.

Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubet der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Meine Preise haben den 1,4 fachen Satz. 

bottom of page